AGB

AGB (Auszug – Ergänzungen können beim Veranstalter eingesehen werden)

E-Mail: info@aerie-festival.com
Telefon: 01749592113

Allgemeine Geschäftsbedingungen Aerie Festival

Suchand Evers Naujok Postler Martini Rothe Aerie Festival GbR

Poststraße 2
38368 Querenhorst

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Bedingungen des Veranstalters, die hier auszugsweise, aber nicht abschließend aufgeführt werden. Der Veranstalter behält sich jederzeit vor, diese Bedingungen aufgrund aktueller Gegebenheiten zu verändern bzw. anzupassen.

1. Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Es gilt das Gesetz zum, Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

2. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.

3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Gehörschutzstöpsel sind auf dem Festival erhältlich.

4. Das Tragen von Emblemen und Zeichen verfassungsfeindlicher Gruppierungen ist untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Kartenpreisrückerstattung.

5. Beim Einlass zum Konzertgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Einbringen von mitgebrachten Getränken auf das Konzertgelände ist untersagt.

6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Anfertigen von Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt ist das Fotografieren mit einfachen Digitalkameras/Smartphones ohne wechselbare Objektive.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes zu verweisen.

8. Für den Zutritt zum Festivalgelände ist die Eintrittskarte gegen ein Eintrittsarmband einzulösen. Die Eintrittskarte wird hierbei auf Gültigkeit und Echtheit überprüft, entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Eintrittsarmband ist nicht übertragbar.

9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung.

11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen sowie ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
12. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.

13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die auf dem Veranstaltungsgelände Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen, die fremdes Eigentum beschädigen oder entwenden oder andere Besucher massiv belästigen vom Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

14. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten.

15. Der Verkauf und Feilbieten von Waren und gewerbliche bzw. in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Tätigkeiten aller Art sind auf dem gesamten Gelände ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter untersagt.

16. Den Anweisungen des Festivalpersonals sowie der Security ist unbedingt Folge zu leisten.

17. Das Parken auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

18. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist stets mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

19. Die Flucht- und Rettungsgassen sind zu jeder Zeit freizuhalten.

20. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Die Zuteilung von Parkplätzen erfolgt durch das Personal des Veranstalters. Dem Personal ist Folge zu leisten.

21. Kraftfahrzeuge dürfen im Parkbereich nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Wildes Parken ist verboten und wird behördlich verfolgt.

22. Aus Gründen der Sicherheit ist das Zelten auf dem Parkplatz verboten.